› Gelände
› Adresse
› Übernachtung
› Verpflegung
› Sanitäranlagen
› Wichtige Hinweise und Haftungseinschränkungen
Das Gelände der ECD
Das Gelände heißt "Zeltlager STOLLE". Für Informationen darüber steht euch
die Webseite unter
https://www.zeltlager-stolle.de/ zur Verfügung, auf der ihr euch ausreichend
informieren könnt.
Achtung: Auf dem Gelände darf nur oben an der Info auf den Asphaltflächen gegrillt werden!
Es ist dabei egal ob ihr einen Gas- oder Kohlegrill verwendet. Denn Grillfeuer gelten prinzipiell als „offenes Feuer“ und sind in einem Abstand von 100 Metern zu einem Wald verboten.
Gleiches gilt für offenes Licht, also Kerzen oder Fackeln usw.
Ordentlichkeit und Sauberkeit wird
vorausgesetzt . Beachtet bitte auch die Waldbrandgefahr im August !!! Bitte
niemals Zigaretten einfach so achtlos weg werfen. Bitte seid so fair und
entsorgt diese in den Mülleimern, die überall aufgestellt werden.
Zufahrtsstraße von Deiderode / Dahlenrode
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Aufgrund von Straßenschäden auf der
Asphaltdecke sprechen wir hiermit ein Tempolimit aus.
Auf der Zufahrtsstraße ist das Tempolimit
von 30 Km/h einzuhalten. Euch stehen 2 Zufahrten zum Gelände der "Stolle"
zur Verfügung.
Die
Zufahrtsstraße von Dahlenrode aus befindet sich in einem deutlich
besseren Zustand. Von Deiderode aus kommend ist mir Schlaglöchern zu
rechnen. Vorsicht also vor Bodenwellen und Schlaglöchern.
Bei der Straße handelt es sich um einen Gemeindeverbindungsweg. Weder
die Gemeinde Friedland noch die Gemeinde Rosdorf garantieren, dass bis
zum Treffen alle Straßenschäden beseitigt sind.
Um uns abzusichern geben wir daher diese mögliche Gefahr als Warnung an
alle Teilnehmer aus. |
Bilder vom Gelände Zeltlager Stolle bei
Dahlenrode.
Klick auf's Bild / click image
Die genaue Adresse lautet:
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Zeltlagerplatz Stolle
Auf der Stolle 1
37124 Rosdorf
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Übernachtungsmöglichkeiten
Das parkähnliche Gelände bietet diverse, groß angelegte Grünflächen .
Wer mit Familie anreist kann in Hann. Münden und der Umgebung viele weitere Unterkunftsmöglichkeiten nutzen.
Wer außerhalb des Geländes übernachten möchte bitten wir, sich selbständig und rechtzeitig um eine geeignete Unterkunft zu bemühen.
Verpflegung
Die ersten Einkaufsmöglichkeiten befinde sich nicht in unmittelbarer nähe
der Stolle. Alle Märkte befinden sich im Umkreis von ca 10 bis 15 Km. Zu nennen
sind :
- Friedland, mit Edeka , EC Automat (Sparkasse) Umkreis 8-10km
- Groß Schneen, mit Rewe , Tankstelle + Waschanlage, EC Automat (Sparkasse+Volksbank)
Umkreis 10 km
- Rosdorf, mit Aldi, Lidl, Rewe, Rossman, Baumarkt, Waschanlage, EC Automat (Sparkasse+Volksbank)
Umkreis ca. 11 km
- Göttingen mit dem Kaufpark Einkaufscenter sowie div. verschiedene Märkten.
Dort gibt es alles was man braucht. Umkreis ca. 15 km
Einkaufsmöglichkeiten sind erreichbar über Land/Kreisstraße oder Autobahn. Wer
nicht lange suchen will fährt zum Kaufpark Göttingen. Erreichbar über die A7
Richtung Hannover.
Sanitäranlagen
Duschen und Toiletten (getrennt für Damen und Herren):
je 5-6 Toiletten, davon je 2 Kindertoiletten
je 4 Gemeinschaftsduschen bei Damen und Herren
mehrere Waschbecken teilw. mit Warmwasser
Spülhaus:
Möglichkeit zum Geschirrspülen , Warmwasseranschluss , mehrere Spülbecken
Freibad:
ca. 100 qm (12,5m x 8m)
von 60 cm bis 120 cm Wassertiefe
renoviert im Jahr 2001
Sauberkeit
Wir bitten den von euch verursachten Müll zu trennen. Müllsäcke/Mülltonnen
werden bereit gestellt. Bitte verlasst euren Zelt- und Grillplatz
so wie ihr ihn vorgefunden habt, sauber! Das erspart uns Arbeit, Zeit und Ärger mit dem Betreiber der Anlage.
Wo ist was?
Wichtige Hinweise und Haftungseinschränkungen
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden am Fahrzeug, nur weil jemand nicht vernünftig Autofahren kann.
Also heizt nicht auf dem Gelände umher! Den Anweisungen der ECD-Orga ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen werden einen Platzverweis nach sich ziehen.
Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten begeht, ist die Orga berechtigt,
den ECD-Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ist ausgeschlossen.
Jede Straftat wird sofort angezeigt.
Politischer Radikalismus:
Politisch radikale oder verfassungswidrige Äußerungen und Symbole sind nicht nur rechtswidrig,
sondern auch unerwünscht. Sie werden vom Veranstalter nicht geduldet. Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige und zum Ausschluss von den ECD.
Haftung des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet nur, wenn ihm und/oder seinen Orga-Mitgliedern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Insbesondere haftet die Orga auch nicht für aus Zelten gestohlene Sachen.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Grundstückseigentümer bzw. Betreiber des
Platzes.
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